Reinigungspflicht für Schiffe vor dem Einwassern in den Hallwilersee
Kampf gegen gebietsfremde Arten: Reinigungspflicht für Schiffe vor dem Einwassern in den Hallwilersee ab dem 1. Mai 2021.

Der Kanton verstärkt den Kampf gegen die Einschleppung der Quaggamuschel und gegen andere schädliche gebietsfremde Tiere und Pflanzen in den Hallwilersee.
Unter anderem gilt ab dem 1. Mai 2021 eine Reinigungspflicht für kennzeichnungspflichtige Schiffe. Schiffe mit Wasserliegeplatz, die in einem anderen Gewässer benutzt wurden und wieder im Hallwilersee einwassern möchten, müssen zudem vor dem Einwassern kontrolliert werden, ob sie ausreichend sauber beziehungsweise frei von Neobiota sind.
Die Betreiber der Einwasserungsstellen kontrollieren die korrekte Reinigung.