Wie die Gemeinde Dietwil meldet, sind Spesenabrechnungen und andere Leistungen bis zum 30. November 2022 bei der Finanzverwaltung einzureichen.
Rechnungen (Symbolbild).
Rechnung. - Pixabay
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Sämtliche Guthaben aus Sitzungsgeldern, Spesenabrechnungen und anderen Leistungen sind bis am 30. November 2022 bei der Finanzverwaltung einzureichen.

Die Finanzverwaltung steht vor dem Beginn der Jahresabschlussarbeiten.

Damit sämtliche Guthaben aus Sitzungsgeldern, Spesenabrechnungen und anderen Leistungen im Auftrag der Gemeinde noch im laufenden Jahr fristgerecht entschädigt werden können, bittet die Gemeinde die Einwohner, die Abrechnungen bis spätestens am 30. November 2022 bei der Finanzverwaltung einzureichen.

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