Wie die Gemeinde Oberrüti mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten, die Regelungen zu den Ruhezeiten zu beachten.
Ein Geheimnis
Stille (Symbolbild). - Pixabay
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Gestützt auf das Polizeireglement der Gemeinde Oberrüti (§ 10) ist in oder auf Wohngebieten einwirkend von 12 Uhr bis 13 Uhr und von 21 Uhr bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (zum Beispiel Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen) untersagt.

Von 22 Uhr bis 6 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten. Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Regelungen zu beachten.

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