Meisterschwanden: Meldung als Tagesfamilie
Wie die Gemeinde Meisterschwanden informiert, wird Familie, die Kinder betreut, zur meldepflichtigen Tagesfamilie, falls sie Kinder bis zwölf Jahren betreut.

Eine Person oder Familie, die Kinder betreut, wird zur meldepflichtigen Tagesfamilie, falls sie Kinder unter zwölf Jahren betreut und die Betreuung gegen Entgelt erfolgt.
Die Gemeinde hat gesetzlich den Auftrag, das Tagespflegeverhältnis zu beaufsichtigen.
Nicht als Tageskinder gelten eigene Kinder, Kinder, deren Eltern zum engeren Verwandtenkreis gehören, Kinder, welche zu Besuch weilen oder Kinder, welche ausschliesslich den Mittagstisch (11.30 bis 13.30 Uhr) besuchen.
Das Meldeformular für Tagesfamilien kann im Online-Schalter heruntergeladen und an die Sozialen Dienste eingereicht werden.