Meisterschwanden

    Meisterschwanden: Kein Betreten von Wiesen und Äckern durch Hunde

    Wie die Gemeinde Meisterschwanden mitteilt, ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern vom 15. März bis 30. November zu verzichten.

    Gemeindeverwaltung Meisterschwanden
    Gemeindeverwaltung Meisterschwanden - Gemeinde Meisterschwanden

    Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet beziehungsweise nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.

    Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (zum Beispiel Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 15. März bis 30. November zu verzichten.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Rheinpegel Heizöl Kosten
    279 Interaktionen
    Teures Öl
    sdf
    3 Interaktionen
    Sitzt auf Pfahl fest

    MEHR MEISTERSCHWANDEN

    Meisterschwanden AG
    Meisterschwanden AG
    Meisterschwanden AG
    Meisterschwanden
    Meisterschwanden
    Meisterschwanden
    Meisterschwanden AG
    Meisterschwanden AG

    MEHR AUS LENZBURG

    Arni AG
    Kanton Thurgau
    Oberlunkhofen AG
    Oberlunkhofen AG
    Oberlunkhofen AG
    Museum Aargau
    Seengen