Wie die Gemeinde Fahrwangen mitteilt, wird die Hundetaxe Anfang Mai 2024 in Rechnung gestellt. Änderungen sind rechtzeitig zu melden.
Fahrwangen. (Symbolbild) - fahrwangen.ch
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Für jeden mehr als drei Monate alten Hund ist eine jährliche Hundetaxe von 120 Franken zu entrichten.

Die Hundetaxe wird den Hundehaltern Anfang Mai 2024 in Rechnung gestellt.

Alle mehr als drei Monate alten Hunde, Halterwechsel, Tod des Hundes, Namens- oder Adressänderungen des Halters sind innert zehn Tagen bei der Gemeindekanzlei zu melden.

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