Wie die Gemeinde Fahrwangen mitteilt, sind Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission bis zum 8. September 2023 einzureichen.
Das Gemeindehaus in Fahrwangen.
Das Gemeindehaus in Fahrwangen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Andreas Obrecht trat aufgrund Wegzug aus der Gemeinde per 31. Juli 2023 aus der Finanzkommission von Fahrwangen aus.

Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl auf den 22. Oktober 2023 festgelegt.

Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis spätestens Freitag, 8. September 2023, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Fahrwangen eingereicht werden.

Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.

Weitere Kandidaturen sind nach diesem Datum möglich

Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich.

Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.

Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindewebseite heruntergeladen werden.

Es kann die stille Wahl zustande kommen

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.

Werden nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können.

Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.

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