Einhaltung der Ruhezeiten

Es gibt immer wieder Rückfragen und Beanstandungen zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen.

Bild: Gemeinde Rottschwil
Bild: Gemeinde Rottschwil - Community

Die Bevölkerung wird auf folgende Punkte des Polizeireglements der Gemeinde Rottenschwil aufmerksam gemacht:

- In den Wohngebieten ist von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 21.00 bis 6.00 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (z.B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Bohren, Betrieb von Baumaschinen usw.) verboten.

- Von 22.00 bis 6.00 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten. Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.

- Lautsprecher, Megafone und andere Verstärkungsanlagen dürfen im Freien nur mit Bewilligung des Gemeinderates verwendet werden.

- Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne besondere Bewilligung nur an Silvester/Neujahr, während der Fasnacht und an der Bundesfeier unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.

Kommentare

Weiterlesen

4 Interaktionen
«Wichtiges Zeichen»
SVP-Nationalrat Mike Egger Schnupftabak
43 Interaktionen
«Schockierend»

MEHR AUS LENZBURG

Reinach AG
Seon
schüler deckenplatten
11 Interaktionen
Reinach AG