Wie die Gemeinde Dietwil mitteilt, erhalten Hundehalter Anfang Mai 2024 die Rechnung für die Hundetaxe. Änderungen in der Haltung sind bis 30. April zu melden.
Hund
Ein Hund an der Leine. (Symbolbild) - keystone
Ad

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund ab einem Alter von drei Monaten innert zehn Tagen bei der Gemeinde anzumelden sowie bei Amicus zu registrieren.

Diejenigen Hundehalter, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, werden gebeten, dies noch bis am 30. April 2024 vorzunehmen.

Falls es Änderungen (Tod oder Besitzerwechsel) gegeben hat, bittet die Gemeinde ebenfalls um Meldung an die Finanzverwaltung Dietwil.

Hundetaxe bleibt stabil

Die Hundetaxe beträgt 120 Franken pro Hund und bleibt unverändert.

Sofern keine Änderungen gemeldet wurden, erhalten alle bereits registrierten Hundehalter Anfang Mai (Stichtag 30. April 2024) für die Periode vom 1. Mai 2024 bis 30. April 2025 eine entsprechende Rechnung.

Per 1. März 2024 ist die überarbeitete Hundeverordnung in Kraft getreten. Neu gilt für die Verrechnung der Hundesteuern nur noch der Stichtag 30. April.

Erhebung der halben Hundesteuer abgeschafft

Dies bedeutet, dass für Hunde, welche unter dem Jahr angeschafft werden, keine Hundesteuer mehr bezahlt werden muss.

Das gleiche gilt auch für inner- und ausserkantonale Zuzüge sowie Zuzüge aus dem Ausland. Damit wurde auch die Erhebung der halben Hundesteuer abgeschafft.

Im Gegenzug erhalten die Hundehalter auch keine Rückerstattung mehr bei Aufgabe der Hundehaltung oder Tod des Hundes.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Franken1. MaiHundTodDietwil