In Abtwil kann der Vorprüfungsbericht zur Änderung des Gestaltungsplans Sageweid vom 2. bis 31. Mai 2022 bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
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Eine Person stempelt ein Dokument. (Symbolbild) - Keystone
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Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abschnitt 1 des Baugesetzes (BauG) öffentlich aufgelegt und gleichzeitig das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 3 BauG). Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 2. bis 31. Mai 2022 bei der Gemeindeverwaltung auf und können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Die Eingaben sind ausdrücklich als Stellungnahme beziehungsweise Mitwirkung zu bezeichnen (§ 3 BauG).

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Organisationen gemäss § 4 Abschnitt 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Mit der Genehmigung des geänderten Gestaltungsplans Sageweid wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abschnitt 1 BauG). Am Dienstag, 10. Mai 2022, stehen der zuständige Gemeinderat und Planer von 18 bis 19.30 Uhr in der Gemeindekanzlei für die Beantwortung von Fragen zur Änderung des Gestaltungsplans zur Verfügung.

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