Wie die Gemeinde Bünzen informiert, gilt im Wald und auch an den Waldrändern vom 1. April bis 31. Juli 2023 für alle Hunde eine Leinenpflicht.
Die Gemeinde Bünzen.
Die Gemeinde Bünzen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeinde möchte die Bevölkerung daran erinnern , dass gemäss dem kantonalen Jagdgesetz und der dazugehörigen Jagdverordnung Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen sind.

In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Gleichzeitig werden die Hundehalter gebeten, für die Hundeversäuberung die Robidog-Behälter zu benützen und die Säcke nicht einfach wegzuwerfen.

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