Bünzen kündigt Ergänzungswahl an
Wie die Gemeinde Bünzen berichtet, findet die Ergänzungswahl für die Amtsperiode 2022 bis 2025 am 13. Februar 2022 statt.

Die Ergänzungswahl für die Amtsperiode 2022 bis 2025 wird am 13. Februar 2022 stattfinden. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigen des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 31. Dezember 2021, 10 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass bei einer Ersatzwahl beziehungsweise separaten Wahl von Gemeindeammann und Vizeammann nur kandidieren kann, wer bereits als Mitglied des Gemeinderates gewählt worden ist (§ 27a Abs. 2 lit. b GPR).