Zukünftige Entwicklung der Gemeinde Münchwilen TG
Wie die Gemeinde Münchwilen TG berichtet, soll die Basis für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde mit einer neuen Grundordnung geschaffen werden.

Vor rund drei Jahren wurden die Arbeiten für die Ortsplanungsrevision aufgenommen.
Ziel dieser Revision ist es, gemeinsam mit der Münchwiler Bevölkerung festzulegen, wie sich die Gemeinde künftig räumlich entwickeln soll.
Das hohe Bevölkerungswachstum während der vergangenen zehn Jahre, die Revision des kantonalen Richtplans, des kantonalen Planungs- und Baugesetzes, des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes sowie eine Veränderung der Ansprüche an die Planung erforderten eine grundlegende Überarbeitung.
Zukünftige Entwicklung der Gemeinde
Mit einer neuen Grundordnung soll die Basis für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde geschaffen werden.
Unter anderem wird auch das Baureglement unter Anwendung der interkantonalen Vereinbarung über die Baubegriffe überarbeitet.
Soweit die Gemeinden zu den Bestimmungen der IVHB bis Ende 2022 keine Regelungen erlassen haben, gelten unter Berücksichtigung der Messweisen gemäss Interkantonaler Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) die vom Regierungsrat in §57 der Verordnung zum PBG für die Nutzungsziffern und die Höhenmasse festgelegten Umrechnungswerte.
Inkraftsetzung des Baureglements
Am 1. Januar 2023 hängige Baugesuche werden nach bisherigem Recht beurteilt.
Die Gemeinde Münchwilen wird voraussichtlich das Baureglement nach der Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2023 in Kraft setzen können.
Für Auskünfte steht das Amt für Bau und Umwelt zur Verfügung.