Revision Nutzungsordnung Aussenanlagen im Zentrum Stettfurts
Wie die Gemeinde Stettfurt bekannt gibt, wurde die Nutzungsordnung für die Aussenanlagen per 1. Mai 2022 angepasst. Die Gemeinde bittet um Rücksichtnahme.

Aufgrund der Erfahrungen im vergangenen Jahr sowie ersten Erkenntnissen in diesem Jahr haben die Primarschulbehörde, die Evangelische Kirchenvorsteherschaft und der Gemeinderat beschlossen, die bestehende Nutzungsordnung für die Aussenanlagen im Zentrum (Spielwiese, roter Platz, Schulanlagen, Spielplatz, Tscharnerhaus) anzupassen.
Neu ist das Abspielen von Musik mit Boxen, Musikanlagen et cetera nicht erlaubt. Zudem sind die Ruhezeiten in diesem Bereich über das Wochenende leicht angepasst worden. Am Samstag und am Sonntag ist ab 17 Uhr Ruhe einzuhalten. Im Weiteren ist darauf zu achten, dass möglichst verschiedene Gruppen die Anlagen nutzen können, es sei denn, die Anlage ist einem Verein oder einer Gruppe für eine bestimmte Zeit zugewiesen.
Diese Anordnungen gelten ab dem 1. Mai 2022. Die Behörden ersuchen alle Nutzer der Anlagen, diese Anordnungen zu befolgen. Die gegenseitige Rücksichtnahme darf erwartet werden, und sie dient letztlich allen.