Mit den Checkpoint Jugendschutzmaterialien erhalten Gemeinden,Gastronomiebetriebe und Eventveranstalter Überblick über das Gesetz
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Der Finanzverwalter Thomas Läderach kündigt per 30. April 2021. - SDA Regional
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Mit den Checkpoint Jugendschutzmaterialien erhalten Gemeinden, Gastronomiebetriebe und Eventveranstalter Überblick über das Gesetz, dessen Graubereiche und Empfehlungen, wie sich das Verkaufspersonal sicher verhalten kann. Das Gesetz verbietet den Verkauf sowie die Abgabe von Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige. Der Verkauf sowie die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren an unter 16-Jährige wird ebenfalls mit einer Busse bestraft. Am Verkaufspunkt ist laut Gesetz ein gut sichtbares Hinweisschild anzubringen, welches auf das Abgabeverbot alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche hinweist. Die Checkpoint-Jugendschutzmaterialien unterstützen seit Jahren Gastronomiebetriebe, Detailhandel und Veranstalter bei der Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen vor Ort. Die Gemeinden vollziehen die Bewilligung von Veranstaltungen und sind in der Lage, Massnahmen zum Jugendschutz vorauszusetzen. «Checkpoint» bietet Hilfe. Der Kanton Thurgau hat zusammen mit den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserhoden, Graubünden und St. Gallen die gemeinsamen Jugendschutzmaterialien überarbeitet und aufgefrischt. Dazu gehören A4-Plakate, Kleber, Informationen für das Verkaufs- und Servicepersonal, eine Checkliste für Festveranstalter sowie verschiedenfarbige Alters-Kontrollbänder. Alle Materialien weisen auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Die «Checkpoint»-Jugendschutzmaterialien können online und grösstenteils kostenlos bei der Perspektive Thurgau bezogen werden. Für die Organisatoren von Veranstaltungen ist auf der Webseite auch ein digitaler Altersrechner als Kontrollhilfe aufgeschaltet. Die Beratungsstelle steht den Gastronomie- und Detailhandelsbetrieben sowie den Veranstaltern bei Fragen rund um den Jugendschutz zur Seite.

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