Wie die Gemeinde Münchwilen TG mitteilt, sind die Feuerungskontrolleure unterwegs, um die Holzheizkessel zu kontrollieren.
Die Wilerstrasse in Münchwilen (TG).
Die Wilerstrasse in Münchwilen (TG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Holzheizkessel bis 70 Kilowatt Feuerungswärmeleistung (FWL) sind seit Juni 2018 abnahme- wie auch alle vier Jahre routinemässig messpflichtig (Feuerungskontrolle).

Diese Heizungsgrösse entspricht dem Wärmebedarf eines Einfamilienhauses oder eines kleinen Mehrfamilienhauses.

Abnahmemessung einer neuen Anlage muss durchgeführt werden

Damit die Abgaswerte der Anlage der gesetzlichen Norm entsprechen, führt der Feuerungskontrolleur der Gemeinde Münchwilen bei einer neuen Anlage eine Abnahmemessung durch.

Damit wird sichergestellt, dass die Anlage einwandfrei installiert ist und sauber läuft.

Allfällige Mängel müssen nach einer Abnahmemessung durch die Installationsfirma behoben und bezahlt werden.

Regelmässige Kontrolle aller Anlagen

Die Routinemessung von Holzheizkesseln wird aller vier Jahre nach Installation bei allen Anlagen vom Feuerungskontrolleur durchgeführt.

Die Kosten werden vom Anlagenbetreiber getragen. Die Feuerungskontrolle entspricht nicht der Reinigung der Anlage, sondern dient der Abgaskontrolle.

Die Betreiber haben die Pflicht, die Abnahme- sowie die Routinemessung alle vier Jahre von dafür qualifizierten Feuerungskontrolleuren durchzuführen zu lassen.

In Münchwilen ist dafür die Firma Kaminfeger Bachmann GmbH zuständig. Bei Fragen wendet man sich bitte telefonisch direkt an den Feuerungskontrolleur.

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