Wie die Gemeinde Fischingen informiert, wird die Rechnung für den Bezug der Hundesteuer Anfang März 2023 an die Hundehalter verschickt.
Die Gemeindeverwaltung Fischingen.
Die Gemeindeverwaltung Fischingen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die jährliche Rechnung für den Bezug der Hundesteuer wird Anfang März 2023 an die Hundehalter verschickt.

Die Steuer beträgt unverändert für den ersten Hund 80 Franken und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 140 Franken.

Registrierungs- und steuerpflichtig sind alle Hunde ab dem Alter von fünf Monaten.

Die Steuer bemisst sich nach Quartalen

Wird ein Hund im Laufe des Jahres angeschafft oder erreicht er in diesem das Alter von fünf Monaten, bemisst sich die Steuer nach Quartalen.

Ein angebrochenes Quartal wird als volles gezählt. Weitere Informationen findet man auf der Gemeindewebseite.

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