Wie die Gemeinde Bettwiesen angibt, wird das Kanalisationsreglement revidiert. Die Grundgebühr pro Quadratmeter wird ab 1. Januar 2023 auf 0,65 Franken erhöht.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Aktuell wird das aus dem Jahre 2001 stammende Kanalisationsreglement überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten und Gesetzgebungen angepasst.

Es ist vorgesehen, dieses im Jahr 2023 zur Genehmigung vorzulegen. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 15. August 2022 den Entwurf des neuen Reglements genehmigt und zur Vorprüfung an die kantonalen Stellen freigegeben.

Gleichzeitig wurde eine Datenanalyse der Abwassergebühren Istzustand 2022 durchgeführt und mit den zu erwartenden Kosten für zukünftige Massnahmen aus dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) verglichen.

Grundgebühren wurden überprüft

Dabei musste der Gemeinderat zur Kenntnis nehmen, dass die Einnahmen die zu erwartenden Ausgaben nicht zu decken vermögen. Ebenfalls entspricht die aktuelle prozentuelle Aufteilung der Grundgebühr und Mengengebühr nicht den heutigen Richtlinien.

Daraus resultiert, dass die Gebühren in einem ersten Schritt für den erhöhten Geldbedarf anzuheben sind. Weiter wurden die Grundgebühren Abwasser für die Gemeindestrassen überprüft und angepasst.

Mengengebühr bleibt konstant

Der GEP Massnahmenplan 2022 mit Priorität eins und zwei zeigt bereits erhöhte Aufwendungen für Investitionen, Werterhalt und Unterhalt Kanalisationsnetz sowie Anschlüsse Liegenschaft ausserhalb Baugebiet. Seit 2016 müssen zusätzliche Abgaben an den Bundesfonds Elimination Mikroverunreinigung EMV geleistet werden.

Die Abgaben an den Abwasserverband Oberes Murgtal (Avom) steigen infolge des Kapazitätsausbaus ebenfalls an. Basierend auf dieser Ausgangslage wurde beschlossen, die Grundgebühr pro Quadratmeter per 1. Januar 2023 von aktuell 0,50 Franken auf neu 0,65 Franken zu erhöhen. Die Mengengebühr verbleibt pro Kubikmeter bei 1,70 Franken.

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