Wie die Gemeinde Bettwiesen mitteilt, hat der Gemeinderat den Eingriff beim Rückhaltebecken Neustocken erteilt. Die Arbeiten sind im September 2022 vorgesehen.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Das Rückhaltebecken Neustocken ist im «Plan der Natur- und Kulturobjekten mit besonderen Schutzbestimmungen» als geschütztes Naturobjekt (Nummer 08) eingetragen und untersteht dem «Reglement zum Schutz und zur Pflege der Natur- und Kulturobjekte».

Gemäss Artikel zwei Abschnitt eins Reglement zum Schutz und zur Pflege der Natur- und Kulturobjekte bedürfen Eingriffe in geschützte Objekte einer Bewilligung der Gemeinde. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 15. August 2022 den Eingriff beim geschützten Objekt als zweck- und verhältnismässig beurteilt und die Bewilligung für die anstehenden Arbeiten erteilt.

Zusätzlich hat der Gemeinderat die anstehenden Arbeiten im Rückhaltebecken an die Ed. Vetter AG Lommis vergeben. Die Ausführung ist im September 2022 vorgesehen und sollte vor Beginn der Schonfrist im Oktober 2022 beendet sein.

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