Aadorf erinnert an Prämienverbilligung
Wie die Gemeinde Aadorf informiert, müssen die Formulare spätestens bis 31. Dezember 2022 eingereicht sein.

Anfang Jahr sind die Prämienverbilligungsanträge 2022 an alle anspruchsberechtigten Personen verschickt worden.
Anspruchsberechtigt ist, wessen Steuerrechnung eine einfache Steuer zu 100 Prozent unter 800 Franken und kein steuerbares Vermögen ausweist.
Für die Prämienverbilligung 2022 ist die provisorische Steuerrechnung 2021 massgebend.
Bei fehlendem Antrag mit der Wohngemeinde Kontakt aufnehmen
Das unterzeichnete Formular ist spätestens bis 31. Dezember 2022 bei der Krankenkassen-Kontrollstelle Aadorf einzureichen.
Wird diese Frist verpasst, verfällt der Anspruch auf Prämienverbilligung. Eine Neubemessung ist in diesen Fällen nicht möglich.
Prämienverbilligung für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr erhalten Eltern, deren einfache Steuer unter 1600 Franken liegt und die kein steuerbares Vermögen ausweisen.
Wer keinen Antrag von der Wohngemeinde erhalten hat und ist der Meinung, dass er aufgrund seiner provisorischen Steuerrechnung 2021 zum Bezug der Prämienverbilligung berechtigt sind, kann sich bis spätestens 31. Dezember 2022 bei der Wohngemeinde, in der er am 1. Januar 2022 angemeldet waren, melden.