Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern in Hellikon

Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten.

Baumschneidarbeiten
Baumschneidarbeiten - Keystone

Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordert die Gemeinde Hellikon im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden.

Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind:

– In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden.

– In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).

Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt.

Kommentare

Weiterlesen

a
48 Interaktionen
Wartet auf Geld
Meret Schneider Kolumne
177 Interaktionen
Meret Schneider

MEHR AUS FRICKTAL

Jérôme Kym
1 Interaktionen
In Zagreb
Nick Alpiger
Nächster Triumph
482 Interaktionen
Nach Zürchern
Lengnau AG
Lengnau AG