Zeiningen informiert über die provisorischen Steuern 2021
Wie die Gemeinde Zeiningen berichtet, sind die provisorischen Steuern 2021 bis zum 31. Oktober 2021 zu bezahlen.

Die provisorischen Steuern 2021 sind bis am 31. Oktober 2021 zu bezahlen. Für Ausstände wird ab 1. November 2021 ein Verzugszins von 5.1 Prozent berechnet. Seit dem 1. Januar 2019 hat der Kanton Aargau Mahngebühren eingeführt.
Für eine Mahnung von ausstehenden Forderungen werden 35 Franken Mahngebühren erhoben. Für das Einleiten der Betreibung werden nebst den Betreibungskosten zusätzliche 100 Franken Betreibungsgebühren erhoben. Falls man diese Gebühren umgehen möchte, können Ratenzahlungen oder Fristerstreckungen mit der Abteilung Finanzen vereinbart werden.