Wie die Gemeinde Stein AG meldet, sind Grundeigentümer aufgefordert, Bäume und Sträucher entlang von Strassen und Wegen bis zum 25. Juni 2023 zurückzuschneiden.
Die Säckinger Brücke in Stein AG.
Die Säckinger Brücke in Stein AG. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeinde erinnert alle Grundeigentürmer an das Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Wegen sowie bei Einmündungen und Ausfahrten.

Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum nicht durch Bäume, Sträucher et cetera beeinträchtigt werden.

Mindesthöhen und Abstände sind einzuhalten

In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mindestens 4,5 Meter, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten beziehungsweise bei Trottoirs und Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2,5 Meter betragen.

Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter und gegenüber der Kantonsstrasse auf ein Meter Abstand zurückzuschneiden.

In Sichtzonen (bei Einmündungen und Strassenverzweigungen) muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein.

Einfriedungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 60 Zentimeter ab Strassenniveau nicht übersteigen.

Appell an die Grundstückeigentümer

Die Eigentümer von Grundstücken werden ersucht, ihre an der Strasse oder Wege stehenden Bäume, Sträucher und Hecken bis zum 25. Juni 2023 zurückzuschneiden.

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