Die Stadt Rheinfelden verzichtet auch im 2021 auf die gesamten Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes.
Rheinfelden erleichtert Allmendnutzung für Gastronomie und Detailhandel Corona bedingt auch 2021. - Gemeinde Rheinfelden
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Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass Gastronomie und Detailhandel besonders stark von den Folgen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind. Auch wenn Bund und Kanton Hilfsprogramme bereitgestellt und Soforthilfe zur Verfügung gestellt haben, werden die wirtschaftlichen Folgen anhalten.

Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat erneut beschlossen, auf die gesamten Allmendgebühren für das Jahr 2021 zu verzichten. Bereits im vergangenen Jahr wurden Detailhandel, Gastronomie und Marktfahrende von diesen Kosten im Umfang von rund CHF 25‘000.— entlastet.

Ausserdem hat der Gemeinderat festgelegt, dass eine temporäre Mehrbeanspruchung von Allmendfläche aufgrund der Corona-Schutzbestimmungen weiterhin möglich ist. Auch diese Möglichkeit wurde bereits im letzten Jahr vorwiegend jenen Betrieben eingeräumt, welche durch die Schutzbestimmungen innerhalb der Lokale weniger Plätze zur Verfügung haben.

Durch die erweiterte Beanspruchung von Allmendflächen können Umsatzeinbussen vermieden werden. Die zusätzlichen Flächen werden so zugeteilt, dass die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden können, namentlich die Durchfahrtsbreiten für Blaulichtfahrzeuge.

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