Obermumpf informiert über die Hektarenbeiträge
Wie die Gemeinde Obermumpf berichtet, werden die Eigentümer der einbezogenen Grundstücke mit einem jährlichen Hektarbeitrag von 30 Franken beteiligt.

Gemäss Reglement über die Sicherung und den Unterhalt der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke im Gemeindegebiet (Unterhaltsreglement) vom 1. Januar 2017 werden die Kosten durch die Grundeigentümerbeiträge (Arebeiträge) und einem angemessenen Betrag der Einwohnergemeinde bestritten.
Die Eigentümer der einbezogenen Grundstücke ausserhalb der Bauzonen werden mit einem jährlichen Hektarbeitrag von 30 Franken (Mindestbetrag: 20 Franken) gemäss Flächenverzeichnis an den Unterhaltskosten beteiligt.
Für öffentlich-rechtliche Gewässerparzellen werden keine Grundeigentümerbeiträge erhoben. Die Rechnungen werden in den nächsten Tagen zusammen mit den Wasser- und Abwasserrechnungen zugestellt.