Obermumpf berichtet über die Meldung bei Wechsel vom Mietverhältniss

Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten, verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge in Obermumpf zu melden.

Ein Kugelschreiber liegt auf einem unausgefüllten Mietvertrag. Foto: Hannibal Hanschke/Illustration
Ein Kugelschreiber liegt auf einem unausgefüllten Mietvertrag. Foto: Hannibal Hanschke/Illustration - dpa-infocom GmbH

Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.

Das Einwohnealt bittet, alle Mieterwechsel unverzüglich über die Website der Gemeinde Obermumpf dem Einwohnerdienst mitzuteilen.

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