Wie die Gemeinde Schupfart mitteilt, müssen Liegenschaftseigentümer ihre per 1. Juni 2022 leerstehenden Wohnungen bis 23. Mai 2022 den Einwohnerdiensten melden.
Wohnungen
Eine leerstehende Wohnung. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
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Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Als Stichtag wurde der 1. Juni 2022 festgelegt.

Alle Hauseigentümer der Gemeinde Schupfart, welche per Stichtag leer stehende, bewohnbare Wohnungen zur Miete oder zum Kauf anbieten, werden gebeten – unter Angabe der Anzahl Zimmer – diese bis spätestens 23. Mai 2022 den Einwohnerdiensten zu melden.

Anzugeben sind ebenfalls leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind.

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