Am 26. September 2021 finden kommunale und eidgenössische Volksabstimmung in Hellikon statt.
wahlen
Wahlen. (Symbolbild) - Keystone
Ad

Am Sonntag, 26. September 2021 werden den Stimmberechtigten kommunalen und eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet.

Die kommunale Vorlage behandelt die Teilrevision der Gemeindeordnung der Gemeinde Hellikon (Obligatorisches Referendum), die eidgenössisch, die Volksinitiative vom 02. April 2019 «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» und Änderung vom 18. Dezember 2020 des schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle).

Die kommunale Urnenabstimmung ist bereits der zweite Schritt

Die teilrevidierte Gemeindeordnung untersteht dem obligatorischen Referendum, d. h. sie muss zuerst von der Gemeindeversammlung und dann von den Stimmberechtigten an der Urne genehmigt werden.

An der Gemeindeversammlung vom 04. Juni 2021 erfolgte bereits der erste Schritt der Genehmigung, wo der Teilrevision der Gemeindeordnung einstimmig zugestimmt wurde. Nun folgt der zweite Schritt der Genehmigung: kommunale Urnenabstimmung (obligatorisches Referendum).

Informationen für briefliche Stimmabgabe

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Stimmzettel (kommunal und eidgenössisch) sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen.

Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 26. September 2021, 9.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 9 Uhr bis 9.30 Uhr geöffnet.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

VolksinitiativeAbstimmung