Christof Hartmann (SVP) und Kandidat für den Regierungsrat des Kantons St. Gallen, sieht sich mit einer Anklage wegen Amtsmissbrauchs konfrontiert.
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Ein Gericht. (Symbolbild) - keystone
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Der St. Galler Regierungsratskandidat Christof Hartmann (SVP) ist am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland wegen Amtsmissbrauchs angeklagt.

Als einstiger Vize-Präsident des Gemeinderats von Walenstadt SG unterzeichnete er gemäss Anklage eine Verfügung, die einen Entscheid des Bundesgerichts missachtete.

Die Anklage gegen Hartmann ist ein Kapitel eines seit 1998 schwelenden Nachbarschaftsstreits in der Gemeinde Walenstadt.

Eine damals erstellte mehrere Meter hohe Stützmauer aus Blocksteinen wich in ihrer Höhe und Position zu stark von den bewilligten Plänen ab, wie die Anklageschrift festhält.

Während Jahren verlangte der Bewohner des Nachbargrundstücks auf juristischem Weg die Korrektur der Mauer.

Seine Beschwerde hiess das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen gut. Schliesslich bekam der Nachbar auch vor Bundesgericht recht.

Bundesgerichtsentscheid ignoriert

Entgegen des Bundesgerichtsentscheids beschloss der Gemeinderat von Walenstadt 2015 in einer Verfügung schliesslich, dass auf die Rückversetzung der Mauer verzichtet werden könne und die Höhenabweichung im Toleranzbereich liege, heisst es in der Anklage weiter.

Jene Verfügung wurde unter anderem vom damaligen Vize-Gemeindepräsident Christof Hartmann unterzeichnet. Damit hat sich dieser gemäss Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch schuldig gemacht.

Hartmann muss sich deswegen am Dienstag, 16. Januar, vor dem Kreisgericht Werdeberg-Sarganserland verantworten.

Politische Karriere von Hartmann

Der 47-jährige Christof Hartmann ist SVP-Politiker und war von 2007 bis 2016 Gemeinderat von Walenstadt. Seit 2011 ist er Mitglied des Kantonsrats.

Im Dezember 2023 nominierte ihn die SVP-Delegiertenversammlung für den St. Galler Regierungsrat. Die Wahlen finden am 3. März 2024 statt.

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