Neue Verkehrsanordnung für den Josef-Kentenich-Weg in Quarten
Wie die Gemeinde Quarten berichtet, ist seit Mitte Dezember 2021 ausschliesslich dem Zubringerdienst die Zufahrt zum Josef-Kentenich-Weg gestattet.

Der Gemeinderat nimmt beim Josef-Kentenich-Weg in Quarten eine Änderung der Verkehrsanordnung vor. Die alte Verkehrsandordnung mit dem allgemeinen Fahrverbot in beiden Richtungen mit dem Zusatz «Land und forstwirtschaftlicher Verkehr gestattet» wird jetzt neu ab Mitte Dezember 2021 zum Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder mit dem Zusatz «Zubringerdienst sowie Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr gestattet».
Gegen diese Verfügung kann innert 14 Tagen ab dem Tag der Veröffentlichung Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement St.Gallen erhoben werden.