Mitwirkung zur Festlegung des Gewässerraums in Vilters-Wangs

Nau.ch Lokal
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Sarganserland,

In Vilters-Wangs kann die Bevölkerung bis zum 3. Februar 2022 beim Mitwirkungsverfahren über die Festlegung des Gewässerraums im Maienbergbach teilnehmen.

Ausblick auf Vilters-Wangs im Kanton St. Gallen.
Ausblick auf Vilters-Wangs im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Vilters-Wangs informiert, tangiert im Ortsteil Maienberg der Maienbergbach mehrere heute noch unüberbaute Parzellen innerhalb des Baugebietes. Aufgrund des Verlaufs des Maienbergbachs im Zusammenhang mit dem einzuhaltenden Gewässerabstand ist die Bebaubarkeit einiger der betroffenen Parzellen heute stark eingechränkt oder gar unmöglich. Deshalb soll im Bereich Maienbergbach der Gewässerraum rechtsverbindlich festgelegt werden.

Die Gemeinde bittet die Bevölkerung um eine schriftliche Stellungnahme

Die Bevölkerung wird nach dem Planungs- und Baugesetz in das Mitwirkungsverfahren einbezogen. Die Unterlagen liegen für die Mitwirkung vom 5. Januar 2022 bis 3. Februar 2022 im Rathaus Vilters-Wangs bei der Gemeinderatskanzlei zur Einsichtnahme öffentlich auf oder können auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden.

Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Gemeinderatskanzlei Vilters-Wangs eingereicht werden.

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