Fällanden

    Gemeinde Fällanden zieht vor das Bundesgericht

    Gemeinde Fällanden
    Gemeinde Fällanden

    Maur,

    Wie die Gemeinde Fällanden meldet, zieht sie nach dem Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts über zwei Kredite für Asyl-Wohncontainer vor das Bundesgericht.

    Das Gemeindehaus in Fällanden.
    Das Gemeindehaus in Fällanden. - Nau.ch / Simone Imhof

    Der Gemeinderat Fällanden bewilligte zwei Kredite in der Gesamthöhe von 1,5 Millionen Franken als gebundene Ausgabe für die Anschaffung von Wohncontainern zur Unterbringung von Asylsuchenden.

    Das Zürcher Verwaltungsgericht hebt nun die beiden Kreditbeschlüsse wieder auf.

    Der Gemeinderat nimmt das Urteil befremdet zur Kenntnis und geht den Weg ans Bundesgericht.

    Zürcher Verwaltungsgericht rügt Gemeinderat Fällanden

    Der Gemeinderat sprach im April und Mai 2023 zwei Kredite in der Höhe von 1,5 Millionen Franken als gebundene Ausgabe für den Aufbau von Asyl-Wohncontainern im Gebiet Letzacher.

    Ein Rekurs gegen dieses Vorgehen wurde vom Zürcher Verwaltungsgericht jetzt gutgeheissen.

    Der Gemeinderat habe seine Finanzkompetenz überschritten, indem er die Ausgabe als gebunden qualifizierte und damit die demokratischen Mitspracherechte des Volkes verletzte.

    Das Verwaltungsgericht weist den Gemeinderat an, das Geschäft an die Gemeindeversammlung zu bringen.

    Gemeinderat Fällanden legt Urteil ans Bundesgericht

    Der Gemeinderat nimmt das Urteil mit Verwunderung zur Kenntnis.

    Dies, weil der erstinstanzliche Entscheid des Bezirksrats alle relevanten Punkte berücksichtigte und das Vorgehen des Gemeinderats stützte.

    Das zweitinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts geht auf wichtige Aspekte gar nicht ein.

    Der Gemeinderat zieht den Entscheid ans Bundesgericht weiter.

    Fällanden steht vor Herausforderung bei Flüchtlingsunterbringung

    Das Urteil soll von der nächsthöheren Instanz nochmals gründlich auf seine Rechtmässigkeit überprüft werden.

    Der vom Verwaltungsgericht verlangte Einbezug der Gemeindeversammlung steht nämlich im Widerspruch zu der vom Bund und Kanton auferlegten Pflicht, eine Unterbringung der zugewiesenen Asylsuchenden per Anfang Juni 2023 zu gewährleisten.

    Die Gemeinde Fällanden ist demnach verpflichtet, alle vom Kanton zugewiesenen 123 Asyl-Suchenden aufzunehmen und für diese sofort Unterkünfte bereitzustellen.

    Damit stand und steht die Gemeinde vor der Herausforderung, von heute auf morgen praxistaugliche und würdige Unterbringungsplätze zu schaffen, damit Flüchtlinge und ihre Familien nicht auf der Strasse stehen.

    Bundesgericht soll Streit um Flüchtlingsunterbringung klären

    Dem Gemeinderat sind die demokratischen Rechte der Bevölkerung wichtig.

    Im vorliegenden Fall war jedoch die Erfüllung der Vorgaben zur Flüchtlingsunterbringung aufgrund der gegebenen zeitlichen Dringlichkeit und aufgrund der mangelnden Alternativen ausschliesslich durch den Beschluss der gebundenen Ausgaben möglich.

    Mit seinem Urteil schickt das Verwaltungsgericht die Gemeinde Fällanden hinein in ein Spannungsfeld von gegensätzlichen rechtlichen Verpflichtungen.

    Das Bundesgericht soll in dieser auch für den Kanton und andere Gemeinden bedeutenden Frage eine letztgültige Klärung herbeiführen.

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