Die Gemeinde informiert
Der Gemeinderat informiert über die jüngsten Ereignisse und Entscheidungen innerhalb der Gemeinde.

Werkhof - Ersatz Ford Ranger
Das im Jahr 2010 neu beschaffte Fahrzeug Ford Ranger soll ersetzt werden. Hierfür hatte der Werkhof ein Pflichtenheft erstellt und dementsprechend Offerten eingeholt. Eine Nutzwertanalyse hat ergeben, dass das Fahrzeug ISUZU D-MAX 1.9 Space Satellit die an das neue Fahrzeug gestellten Anforderungen im Vergleich zu den anderen Fahrzeugen am besten erfüllt.
Der Gemeinderat hat für die Beschaffung des neuen Fahrzeugs einen Bruttokredit von CHF 40'667.00 bewilligt und beschlossen, das Fahrzeug bei der Garage Hilber, Matten, zu beschaffen. Für die Rückgabe des alten Ford Rangers erhält die Gemeinde einen Betrag von CHF 5'000.00.
Schulsozialarbeit Bödeli
Der Ausschuss Schulsozialarbeit Bönigen-Interlaken-Matten-Unterseen unterbreitete dem Gemeinderat das Jahresreporting 2018. Die Schulsozialarbeit erbringt im Wesentlichen folgende Leistungen: Beratung Schüler/innen, Beratung Lehrpersonen/Schulleitung, Beratung Eltern, Früherkennung/Prävention, Informations- und Kooperationsleistungen, Administration. Die Schulsozialarbeit führte nach Abschluss des Berichtsjahres insgesamt 211 Dossiers, wobei in der Berichtsperiode 108 neue Fälle registriert wurden.
Die Rechnung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 268'832.80 ab, budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 291'830.00. Der Anteil Matten an den Kosten beträgt CHF 50'488.60 (Vorjahr CHF 58'431.43).
Beiträge
Der Gemeinderat hat folgende Beiträge bewilligt:
Für den Fahrrad-Breitensportanlass «l’étape» einen Beitrag von je CHF 2'000.00 für die Jahre 2019 – 2021 als Anstossfinanzierung.
Einen Beitrag an das Oberländische Trychlertreffen 2019 von CHF 2'000.00, das am 7./8. September 2019 in Matten stattfinden wird.
Einen Beitrag von CHF 1'000.00 an die neue Scheibenanlage der Kleinkaliberschützen Matten.
Einen Beitrag von CHF 100.00 an das Curling Juniorencenter Berner Oberland für die Beschaffung von Preisen für das Curling-Junioren-Turnier.
Erhöhung des Beitrages an die Bundesfeier ab 2019 von bisher CHF 28'000.00 auf CHF 33'000.00, Anteil Matten bisher CHF 7'308.00, neu CHF 8’613.00.
Duschanlage Turnhalle Chabismoos
Die Fliesen in der Duschanlage der Turnhalle Chabismoos sind in die Jahre gekommen und müssen ersetzt werden. Für den Ersatz der Fliesen wurde im Budget 2019 ein Betrag von CHF 31'000.00 eingesetzt.
Aufgrund der eingereichten Offerten hat der Gemeinderat beschlossen, die Arbeiten an die Firma Zurbuchen Plattenbeläge & Ofenbau AG, Unterseen, zum Betrag von CHF 27'031.70 zu vergeben.
Kreditabrechnung IT-Anschaffungen Schule
An der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2017 ist ein Kredit von CHF 120'000.00 für die Informatikanschaffungen der Schule bewilligt worden. Die Abrechnung sieht wie folgt aus:
Kreditbewilligung GV vom 7. Dezember 2017: CHF 120'000.00
Beiträge an persönliche Geräte Lehrkräfte CHF 12'959.00
IT-Entschädigung für Arbeiten Lehrkräfte CHF 5'000.00
Kabelfernsehen Bödeli: QuickNet Fiber, Internetausbau CHF 3'735.00
Data Quest: 10 iMac, FileWave Software-Installation CHF 20'417.00
Brack.ch: 120 Chromebook CHF 35'403.00
Data Quest: 64 iPad CHF 32'270.60
Diverse kleinere Anschaffungen CHF 9'878.40
Gesamtkosten CHF 119'663.00
Minderaufwand CHF 337.00
Parkplatzreglement - Änderung
Im Vergleich mit den umliegenden Gemeinden hat die Gemeinde Matten tiefe Parkgebühren für Cars. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, den Artikel 11 des Parkplatzreglements vom 10. Dezember 2009 entsprechend anzupassen. Zuständig für die Beschlussfassung ist die Gemeindeversammlung. Die Änderung von Artikel 11 des Parkplatzreglements sieht wie folgt aus:
Der Rahmen für die Parkgebühren für Cars und Lastkraftwagen (LKW) wird wie folgt festgelegt:
a. Auf öffentlichen Parkfeldern minimal CHF 4.00 bis maximal CHF 10.00 pro Stunde (Ticketautomat oder Parkuhr).
b. Auf öffentlichen Parkfeldern minimal CHF 20.00 bis maximal CHF 60.00 pro Tag (Tageskarte).
Der Gemeinderat legt im oben aufgeführten Rahmen die geltenden Gebühren in der Gebührenverordnung fest.