Wie die Gemeinde Dotzigen meldet, werden auf den Gemeindestrassen Geschwindigkeitsbeschränkungen eingeführt. Die Verfügung tritt nach Signalisation in Kraft.
Die Bürenstrasse Richtung Dotzigen.
Die Bürenstrasse Richtung Dotzigen. - Roman Zwygart
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Die Einwohnergemeinde Dotzigen verfügt, gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Artikel 44 Absatz 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern Verkehrsbeschränkungen.

In allen Dorfquartieren gelten Tempo-30-Zonen, auf der Bahnhof- und Scheurenstrasse gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer, für die Scheurenstrasse zwischen Brücke Alte Aare und Gemeindegrenze Schwadernau gilt die Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometer.

Weiter gilt kein Vortritt bei Einmündungen in die Bahnhof- und Scheurenstrasse für die Strassen Mattenweg, Am Bach, Tulpenweg, Birkenweg, Lättgrubenweg, Sternenmatte, Flieder- und Meisenweg.

Die Unterlagen zu den Verkehrsbeschränkungen können auf der Webseite der Gemeinde oder auf der Gemeindeverwaltung Dotzigen eingesehen werden.

Verfügung tritt nach Aufstellen der Signale in Kraft

Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 63 Absatz 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Seeland erhoben werden.

Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach Aufstellen der Signale in Kraft.

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