Synodalrat genehmigt Gesuch der Reformierten Kirchgemeinde Wolhusen
Der Synodalrat hat das Gesuch der Reformierten Kirchgemeinde Wolhusen um Verlängerung der Besonderen Verwaltung bis zum Sommer 2021 genehmigt.

Im Mai 2020 hat der Synodalrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern Rechtsanwalt Peter Möri als Besonderen Verwalter der Reformierten Kirchgemeinde Wolhusen vorerst bis am 31. Dezember 2020 eingesetzt. Der Grund dafür waren die Rücktritte der Mehrheit der Kirchenvorstandmitglieder und die damit verbundene Handlungs- und Beschlussunfähigkeit des Kirchenvorstandes.
Der Auftrag der Besonderen Verwaltung besteht insbesondere darin, die Aufgaben des Kirchenvorstands für das kirchliche Zusammenleben umfassend wahrzunehmen und die Wiederbesetzung des Kirchenvorstands einzuleiten und durchzuführen. Ende November 2020 hat in Wolhusen die Kirchgemeindeversammlung ohne Wahlen stattfinden müssen, da noch nicht genügend Kandidierende für die Sicherstellung eines handlungs- und beschlussfähigen Kirchenvorstandes zur Verfügung standen.
Der Synodalrat hat das Gesuch der Reformierten Kirchgemeinde Wolhusen um Verlängerung der Besonderen Verwaltung bis zum Sommer 2021 genehmigt.