Die Schwyzer Regierung weigert sich, das Öffentlichkeits- und Datenschutzgesetz zu ändern.
Amtliche Dokumente
Amtliche Dokumente sind grundsätzlich öffentlich. - keystone

Die Schwyzer Regierung will nicht am geltenden Öffentlichkeits- und Datenschutzgesetz schrauben, wie dies eine SP-Motion fordert. Die Rechtsordnung und Praxis zum Öffentlichkeitsprinzip habe sich bewährt und es bestehe keine Veranlassung, daran etwas zu ändern, hält sie in der am Donnerstag veröffentlichten Beantwortung fest.

Das Schwyzer Öffentlichkeitsprinzip sei sehr wertvoll. Das Prinzip, dass amtliche Dokumente grundsätzlich öffentlich sind, sei zentral für die Demokratie, da es die Kontrolle der Trägerinnen und Träger von politischer Macht erleichtere, schreiben die SP-Motionäre und die Motionärin.

Damit es gegenüber Behörden und Entscheidungsträgerinnen und -trägern jedoch tatsächlich durchgesetzt werden könne, seien einige Anpassungen notwendig. Das Verfahren müsse niederschwelliger werden, fordert die Motion.

Anpassungen zur Durchsetzung des Öffentlichkeitsprinzips gefordert

Konkret sollen unter anderem das Kostenrisiko für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller minimiert und die Verfahrensdauer verkürzt werden. Gerade für Journalistinnen und Journalisten, die oft über aktuelle Themen berichten, sei es wichtig, dass Dokumente innert nützlicher Frist rausgegeben werden müssen, heisst es in der Motion. Deshalb forderten sie die Regierung auf, eine Teilrevision für das Öffentlichkeits- und Datenschutzgesetz vorzulegen.

Die Regierung aber will nichts davon wissen. Die Einführung von Behandlungsfristen in einem einzelnen Aufgabengebiet sei systemfremd, unnötig und untauglich, schreibt die Regierung.

Regierungsstandpunkt: Keine Änderung notwendig

Sie betont, dass das geltende Verfahren einfach sei und dass keine besonderen formellen Hürden gestellt würden. Die geltende Rechtsordnung und Praxis zum Öffentlichkeitsprinzip habe sich bewährt und es bestehe keine Veranlassung, daran etwas zu ändern.

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