Oft undeklarierte Nanopartikel in Sonnencrèmes
Sonnencremes enthalten oft undeklarierte Nanopartikel

Enthält ein Kosmetikprodukt technisch hergestellte Nanopartikel, muss dies ab Mai 2021 deklariert werden. Ein Test des Luzerner Kantonschemikers ergab, dass die Konsumenten zwei Jahre vor der Deklarationspflicht von einem Teil der Hersteller über den Nanopartikeleinsatz im Unklaren gelassen werden. Nanopartikel sind winzige Teile, deren Grösse etwa einem Tausendstel eines Haares entspricht. Aufgrund ihrer chemischen und physikalischen Eigenschaften werden sie für verschiedene technische Anwendungen eingesetzt. In Sonnencrèmes wird oft Titandioxid als UV-Filter eingesetzt. Wird dieser Stoff in konventioneller Grösse verwendet, weist die Sonnencrème eine starke weisse Färbung auf. Als Nanomaterial sei Titandioxid dagegen farblos und durchsichtig, teilte der Luzerner Kantonschemiker am Dienstag mit. Der Einsatz von Nanoteilchen sei aus gesundheitlicher Sicht aber umstritten, schreibt der Kantonschemiker. Freigesetzte Partikel könnten sich in Organen anreichern. Sie könnten andere toxische Eigenschaften haben als Nicht-Nanomaterial und im Körper an andere Orte gelangen als dieses. Die Risiken der neuen Materialien würden derzeit auf der ganzen Welt erforscht.
Zehn Crèmes untersucht
Ab Mai 2021 muss der Einsatz von technisch hergestellten Nanomaterialien in Kosmetika deklariert werden. Freiwillig wird diese Deklarationspflicht erst von einem Teil der Hersteller eingehalten, wie ein Test des Luzerner Kantonschemikers zeigte. Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz des Kantons Luzern untersuchte im Rahmen einer Pilotstudie zehn Sonnencrèmes auf den Einsatz von Titandioxid. In sieben Produkten konnte Titandioxid in Nanoform nachgewiesen werden. Bei vier dieser Produkte war dies auf der Etikette auch deklariert. Bei drei nanopartikelhaltigen Produkten seien keine Angaben zum Einsatz von Nanomaterialien auf dem Produkt zu finden, heisst es in der Mitteilung des Lebensmittelchemikers. Die Hersteller seien über die Befunde informiert und auf die bevorstehende Deklarationspflicht hingewiesen worden.