Luzerner Unterstützungskomitee sagt Ja zum Ladenschlussgesetz
Ja zur Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes: Ein breites Komitee setzt sich für zeitgemässe Ladenöffnungszeiten für Selbstbedienungsgeschäfte ein.

Am 27. September 2026 entscheidet der Kanton Luzern über die Teilrevision des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes. Das breit abgestützte Komitee aus Jungfreisinnigen, Junge Mitte, JGLP, KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern (KGL), Luzerner Bauernverband (LBV), Die Mitte, FDP und GLP, empfiehlt ein Ja.
Die Vorlage schafft Rechtssicherheit für Hofläden und unbediente Verkaufsstellen, stärkt die regionale Wertschöpfung und sichert die Grundversorgung im ländlichen Raum. Dies alles, ohne die Arbeitsbedingungen im Detailhandel anzutasten.
Regionale Wertschöpfung stärken
Die Direktvermarktung ab Hof ist für viele Luzerner Landwirtschaftsbetriebe zu einem wichtigen Standbein geworden. Wer Eier, Milch oder Gemüse beim Bauernhof nebenan kauft, hält die Wertschöpfung in der Region.
Die Revision gibt diesen Angeboten endlich einen verlässlichen rechtlichen Rahmen.
Grundversorgung im ländlichen Raum sichern
In zahlreichen Ortschaften hat das letzte Lädeli längst geschlossen. Unbediente Verkaufsstellen können diese Lücken schliessen und zur Grundversorgung beitragen. Die Vorlage ermöglicht moderne Angebote im ganzen Kanton Luzern, die vom klassischen Detailhandel nicht mehr bedient werden.
«Dank den neuen Regelungen für Selbstbedienungsgeschäfte wird auch die Grundversorgung in den ländlichen Regionen des Kantons Luzern langfristig gestärkt», so Florian Thalmann, Präsident Die Junge Mitte Kanton Luzern.
Keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen
Die Vorlage ändert nichts an den Arbeitsbedingungen im Detailhandel. Das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz regelt die Öffnungszeiten von Verkaufsgeschäften. Die Arbeitsbedingungen sind im Arbeitsgesetz des Bundes verankert und bleiben vollumfänglich bestehen.
Selbstverständlich müssen auch unbediente Läden aufgefüllt und gereinigt werden. Diese Arbeiten unterstehen weiterhin dem Arbeitsgesetz mit seinen Vorschriften zu Nacht- und Sonntagsarbeit; die kantonale Vorlage ändert daran nichts.
Was sie ändert, ist einzig, wann die Türe offen stehen darf. Für bediente Verkaufsgeschäfte bleiben die heutigen Öffnungszeiten unverändert.
«Die Vorlage regelt, wann eine Türe offen stehen darf, nicht wie gearbeitet wird. Betroffen sind ausschliesslich Läden ohne Personal und Shops mit mindestens vier ESchnellladestationen. Die Vorschriften des Arbeitsgesetzes gelten unverändert weiter», sagt dazu Jason Elsener, Präsident JGLP Luzern.
Ein massvoller, klar begrenzter Rahmen
Die Revision ist bewusst eng gefasst: Unbediente Läden bis maximal 30 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen täglich von 5 bis 22 Uhr öffnen – eine Öffnung rund um die Uhr ist ausgeschlossen.
Shops bei leistungsstarken Elektro-Schnellladestationen werden den bestehenden Tankstellenshops gleichgestellt, mit denselben Vorgaben zu Fläche und Sortiment: Wer elektrisch fährt, soll nicht schlechter gestellt sein als wer tankt. Für bediente Läden bleibt alles beim Alten.
Auch nach einem Ja bleiben die Ladenöffnungszeiten im Kanton Luzern im schweizweiten Vergleich restriktiv geregelt.
«Unsere Gesellschaft hat sich verändert und unsere Ladenöffnungszeiten sollten mit ihr Schritt halten. Wer auch spät abends noch regionale Produkte einkaufen möchte, soll dies unkompliziert tun können. Die Vorlage schafft mehr Freiheit, ohne die bewährten Regeln für den Detailhandel über Bord zu werfen», erklärt Sarah Oberholzer, Co-Präsidentin JF Luzern.
Das Komitee empfiehlt den Luzerner Stimmberechtigten ein Ja zur Teilrevision des Ruhetagsund Ladenschlussgesetzes am 27. September 2026.






