Das Spitalpersonal des Luzerner Kantonsspitals und der Luzerner Psychiatrie sollen im Rahmen der geplanten Umwandlung in eine AG einen Gesamtarbeitsvertrag erhalten. Nun haben die Sozialpartner an einer ersten Sitzung das Vorgehen für die Verhandlungen festgelegt.
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Eine Spital-Angestellte bei der Arbeit. (Symbolbild) - Keystone

Der Entwurf des Gesamtarbeitsvertrags (Gav) solle möglichst Ende 2020 vorliegen, teilten die beteiligten Parteien am Donnerstag gemeinsam mit. Die Sozialpartner hätten Stillschweigen über die Verhandlungen vereinbart, eine allfällige Kommunikation - insbesondere gegenüber dem Personal - erfolge gemeinsam oder in gegenseitiger Absprache. Die Urabstimmung beim Personal ist im ersten Halbjahr 2021 vorgesehen.

An den Verhandlungen beteiligt sind die Spitalleitungen des Luzerner Kantonsspitals (Luks), der Luzerner Psychiatrie (Lups) und die Verhandlungsgemeinschaft Gav Luks/Lups. Letztere besteht aus den verschiedenen Personalverbänden sowie den beiden Personalkommissionen.

Zu den Gav-Verhandlungen ist es gekommen, weil das Luks und die Lups von öffentlich-rechtlichen Anstalten in zwei gemeinnützige Aktiengesellschaften umgewandelt werden sollen.

Der Kantonsrat hatte anfangs Dezember vergangenen Jahres der Änderung des Spitalgesetzes in erster Lesung zugestimmt, die Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit sprach sich auch dafür aus, nahm danach aber eine Bestimmung in den Gesetzesentwurf auf, wonach innert zwei Jahren die Sozialpartner dem Personal einen Entwurf für einen Gav zur Urabstimmung unterbreiten.

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