Einkaufsläden im Kanton Luzern dürfen am Donnerstag und am Samstag vor Ostern etwas länger geöffnet bleiben. Die Luzerner Regierung erhofft sich davon, dass Hygiene- und Abstandsregeln bei erwarteten höheren Kundenfrequenzen besser eingehalten werden können.
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Ein Lebensmittelregal in einem Supermarkt. - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Am Gründonnerstag dürfen Einkaufsläden für Lebensmittel und Artikel des Grundbedarfs eineinhalb Stunden länger, nämlich bis 18.30 Uhr und am Ostersamstag eine Stunde länger, also bis 17 Uhr geöffnet bleiben, wie die Regierung am Donnerstag mitteilte. Man entspreche damit einem Gesuch der Genossenschaft Migros Luzern. Coop, Denner, Aldi, Manor und der Detaillistenverband des Kantons Luzern hätten den Antrag unterstützt.

Der Regierungsrat will mit der Massnahme die Kundenfrequenzen an den beiden Tagen besser verteilen und für das Verkaufspersonal einen besserer Schutz erreichen.

Der Luzerner Gewerkschaftsbund (LGB) unterstützt zwar die einmalige Ausnahmeregelung. Er hält aber fest, dass es zum Schutz des Personals kürzere, statt längere Öffnungszeiten bräuchte und appelliert an die Kundschaft, nicht erst kurz vor Ladenschluss einkaufen zu gehen.

Die temporäre Samstagsöffnungszeit entspricht jener Regelung, wie sie aufgrund der Gesetzesänderung ab 1. Mai 2020 generell gelten wird. Das Kantonsparlament hatte Ende Januar dem zwischen Gewerkschaften und Ladenbesitzern ausgehandelten Kompromiss zur Lockerung der schweizweit strengsten Luzerner Ladenschlusszeiten klar zugestimmt.

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