Die Gask fordert eine Anpassung des Entwurfs zur Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative.
Vielen alten Menschen fehlt es nicht an Pflege, sondern an Betreuung: Essen kochen, Putzen, Administratives erledigen oder Transporte organisieren.
Luzern soll die Beiträge an die Pflegeausbildung der Zentralschweiz anpassen. - keystone

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (Gask) hat den Entwurf zum Einführungsgesetz zur Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative angepasst. Sie fordert, dass sich der Kanton stärker am Zentralschweizer Modell orientiert.

Dieses sieht vor, die Ausbildungsbeiträge an Pflegefachpersonen HF ab 22 Jahren auszuzahlen, statt wie von der Regierung vorgesehen ab 25 Jahren, wie es in der Mitteilung der Gask vom Mittwoch heisst. Auch will das Modell zusätzlich Familienzulagen ausrichten, wovon die Regierung ebenfalls abgesehen hatte.

Damit würden die Beiträge pro Kopf zwar geringer ausfallen, aber es würde eine grössere Gruppe Auszubildender erreicht, wie es in der Mitteilung heisst. Dieselbe Forderung hatte die Gask bereits bei der ersten Beratung im Januar in Form eines Postulats gefordert. Der Kantonsrat lehnte dieses ab.

Zusammenarbeit mit den Kantonen fördern

Die Gask argumentiert, dass mit einer Orientierung am Zentralschweizer Modell die Versorgungsregion Zentralschweiz gestärkt und die Zusammenarbeit mit den Kantonen gefördert werde.

Eine Minderheit der Gask-Mitglieder sprach sich gegen eine Anpassung aus, da sie fürchtet, dass der Bund das Zentralschweizer Modell finanziell nicht unterstütze.

Weiter fordert die Gask, dass die Pflegeausbildungsbeiträge bei der Bemessung von Stipendien und Darlehen nicht als Einkommen berücksichtigt würden. Stipendiaten könnten so von den Beiträgen profitieren, ohne dass sich die Höhe des Stipendiums ändere. Die zweite Beratung im Kantonsrat findet voraussichtlich im März statt.

Pflegeinitiative: Ausbildungsoffensive in erster Etappe

Die Pflegeinitiative sieht in einer ersten Etappe eine Ausbildungsoffensive vor. Mit einem Einführungsgesetz sollen auf kantonaler Ebene die Grundlagen für die Umsetzung des Bundesgesetzes geschaffen werden. In einer zweiten Etappe sollen später die Arbeitsbedingungen und die Attraktivität des Berufs gefördert werden.

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