Stadt Luzern

    Kanton Luzern: Steuerzinsen bleiben 2027 bei null Prozent

    Die Ausgleichszinssätze für 2027 bleiben unverändert, die kantonale Verwaltung mietet am Seetalplatz Parkplätze zu, und bei Littering gelten höhere Bussen.

    Kanton Luzern
    Das Löwendenkmal in der Stadt Luzern (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Der Regierungsrat legt jeweils im Herbst die Zinssätze für vorzeitige und verspätete Zahlungen der Steuerforderungen des Folgejahres fest. Aufgrund des aktuellen Zinsniveaus bleiben die steuerlichen Ausgleichszinssätze für Staats- und Gemeindesteuern 2027 unverändert bei 0,00 Prozent (Vorjahr 0,00 Prozent).

    Wird die finale Steuerrechnung nicht innerhalb der 30-tägigen Frist beglichen, wird auf dem offenen Steuerbetrag ein unveränderter Verzugszins von 4,00 Prozent erhoben (Vorjahr 4,00 Prozent).

    Zumietung von Parkplätzen für die Kantonale Verwaltung am Seetalplatz

    Für ihre Geschäftstätigkeit ist die kantonale Verwaltung auf betrieblich genutzte Fahrzeuge angewiesen. Zudem hat der Kantonsrat zum Ausdruck gebracht, dass für Gäste Parkplätze zur Verfügung stehen sollen. Insgesamt sind 125 Parkplätze vorgesehen.

    59 Parkplätze werden zu den 66 bestehenden in der Tiefgarage des Verwaltungsgebäudes am Seetalplatz zugemietet. Sobald die die Überbauung «Rüüssegg» fertiggestellt ist, sollen dort dauerhaft 30 Parkplätze gemietet werden. Im Gegenzug wird die Übergangslösung um diese Anzahl Parkplätze reduziert.

    Die Kosten für die Zumietung der Parkplätze belaufen sich auf rund 145'000 Franken pro Jahr. Die Parkplätze dürfen nur betrieblich genutzt werden und stehen nicht für den Arbeitsweg zur Verfügung. Damit nimmt die kantonale Verwaltung ihre Verantwortung für eine nachhaltige Mobilität und den Umweltschutz wahr.

    Leicht höhere Bussgelder bei Littering

    Bei Vorfällen von Littering und illegaler Abfallentsorgung verhängt die Luzerner Polizei seit dem 1. August 2026 gestützt auf die neu harmonisierte Ordnungsbussenverordnung des Bundes leicht höhere Bussgelder. Die nicht mehr angewendeten kantonalen Bussgelder im Bereich Littering in der kantonalen Ordnungsbussenverordnung (KOBV) werden deshalb per 1. November 2026 aufgehoben.

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