Wie der Kanton Luzern berichtet, hat die Staatspolitische Kommission (SPK) der Revision des Lohnsystems der Verwaltung mit knapper Mehrheit zugestimmt.
Das Regierungsgebäude des Kanton Luzern in der Stadt Luzern.
Das Regierungsgebäude des Kanton Luzern in der Stadt Luzern. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Mit der Botschaft B 159 will der Regierungsrat das Lohnsystem der Verwaltung flexibler gestalten und den maximalen Lohn bei den fünf höchsten Lohnklassen an den Deutschschweizer Durchschnitt angleichen.

Damit soll der Kanton Luzern auf dem Arbeitsmarkt mittelfristig konkurrenzfähig bleiben. Zugleich soll auch das Minimum der beiden untersten Lohnklassen sowie der minimal ausgerichtete Lohn angehoben werden.

Weiter sieht die Reform vor, Tendenzkurven anstelle der bisherigen Lohnbänder einzuführen.

Der Erfahrungsteil des Lohns wächst dadurch künftig nicht mehr automatisch, sondern wird individuell beurteilt und kann geringer oder höher ausfallen als bisher.

Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber soll gesteigert werden

Die SPK anerkennt den Handlungsbedarf im Bereich der oberen Lohnklassen und stimmt einer moderneren und flexibleren Gestaltung des Lohnsystems grundsätzlich zu.

Der Kommission ist wichtig, dass der Kanton so seine Attraktivität als Arbeitgeber steigern und auch künftig qualifiziertes Personal halten und gewinnen kann.

Dennoch hiess die Kommission die Änderung der Besoldungsordnung nur mit knapper Mehrheit gut.

Eine Minderheit lehnte die Einführung der Tendenzkurve ab

Aus Sicht der Kommission müssen die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung sowie die ausgelagerten Körperschaften und Gemeinden bei der Einführung der Tendenzkurve und des individuellen Erfahrungszuwachses kompetent begleitet werden.

Auch ein transparentes und professionelles Controlling ist zu garantieren.

Eine Minderheit der Kommission lehnt die Einführung der Tendenzkurve grundsätzlich ab, weil diese die Lohnentwicklung intransparent mache und zu Unsicherheit bei den Mitarbeitenden führe.

Erhöhung des minimal ausgerichteten Lohns wurde bewilligt

Dieselbe Minderheit kritisiert zudem, dass nur für die obersten Fach- und Führungskader höhere Maximalwerte bei den Lohnklassen vorgesehen sind.

Da die Rekrutierung von Fachkräften in allen Lohnklassen schwierig sei, solle der Spielraum für die Lohnentwicklung in allen Lohnklassen gleichermassen erhöht werden.

Eine zweite Minderheit lehnt hingegen die Erhöhung der Maximalwerte der Lohnklassen der obersten Fach- und Führungskader ab, weil dadurch die Schere zwischen den oberen und unteren Lohnklassen vergrössert werde und der Kanton die Personalnot in der Privatwirtschaft verschärfe.

Ein Antrag auf Erhöhung des minimal ausgerichteten Lohns auf 52'000 Franken wurde einstimmig überwiesen. Damit beträgt dieser Lohn künftig bei allen 13 Monatslöhnen 4000 Franken.

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