Jugendsiedlung Utenberg soll ganzjährig offen bleiben
In der Kinder- und Jugendsiedlung Utenberg in Luzern wird eine lückenlose Betreuung nötig. Ein Sonderkredit soll den Ausbau des Personals sichern.

Wie die Stadt Luzern berichtet, muss die Kinder- und Jugendsiedlung Utenberg (KJU) ihre Wohngruppen künftig auch an Wochenenden und in den Ferien im Vollbetrieb führen. Grund dafür sind veränderte Betreuungsbedürfnisse und die Zusammensetzung der Bewohnenden.
Dafür ist eine Erhöhung des Stellenetats der KJU um 210 Stellenprozente notwendig. Der Stadtrat beantragt dem Parlament dafür einen Sonderkredit in der Höhe von 2,73 Millionen Franken im Sinne einer Ausgabenbewilligung.
Die Vorlage wird voraussichtlich am 26. Juni 2025 im Grossen Stadtrat beraten.
Wochenenden bisher mit weniger Personal
Die Kinder- und Jugendsiedlung Utenberg (KJU) funktioniert seit 2014 im 365-Tage-Betrieb. In der Vergangenheit konnten jedoch viele Bewohnende der KJU die Wochenenden und Ferien zuhause bei ihren Familien verbringen.
Dies machte einen reduzierten Betrieb möglich, beispielsweise durch Zusammenlegung oder temporäre Schliessung von Wohngruppen an den Wochenenden. Dadurch konnte der Personalbestand während dieser Zeit stark reduziert werden.
Veränderte Betreuungsbedürfnisse
Dies ist heute so nicht mehr möglich: Eine adäquate Betreuung ausserhalb der KJU ist in vielen Herkunftsfamilien der Bewohnenden – etwa aufgrund stärkerer psychischer Belastung – nicht mehr regelmässig sichergestellt.
Teilweise fehlt auch ein eigenes familiäres System beziehungsweise weitere Bezugspersonen ausserhalb der KJU gänzlich, wie beispielsweise bei unbegleiteten, minderjährigen Asylsuchenden. Die KJU muss daher ihre volle Betreuungskapazität ganzjährig aufrechterhalten.
Finanzierung durch Kanton und Bund
Die KJU erbringt ihre Leistung im Auftrag des Kantons Luzern über eine Leistungsvereinbarung und wird vollumfänglich durch den Kanton Luzern und den Bund finanziert. Um den Vollbetrieb sicherzustellen, ist eine Erhöhung des Stellenetats um insgesamt 210 Stellenprozente notwendig.
Der Stadtrat beantragt dem Parlament dafür einen Sonderkredit von 2,73 Millionen Franken. Der Kanton hat dem Stellenausbau bereits zugestimmt und finanziert diesen im Rahmen der Leistungsvereinbarung über eine Vollkostenpauschale. Formal ist jedoch die Ausgabenbewilligung des Grossen Stadtrates nötig, da die Mitarbeitenden der KJU der städtischen Personalgesetzgebung unterstellt sind.
Ausserdem erhält die KJU für den Betrieb Beiträge vom Bundesamt für Justiz (BJ). Nebst der Tatsache, dass immer mehr junge Menschen in der KJU auf eine vollständige 365-Tage-Betreuung inklusive Wochenenden und Ferien angewiesen sind, machen es auch die Vorgaben des BJ für die Betriebsbeiträge nötig, den Stellenetat entsprechend zu erhöhen.
Wichtiger Schritt für die Sicherung des Angebots
Für Sozial- und Sicherheitsdirektorin Melanie Setz ist der Stellenausbau Voraussetzung dafür, den Bewohnenden der KJU weiterhin ein stabiles, schützendes Umfeld ermöglichen zu können.
«Die KJU übernimmt mit ihren differenzierten Angeboten, wie den stationären Wohngruppen, der Notaufnahme NAU, dem teilbetreuten Wohnen oder der sozialpädagogischen Familienarbeit, eine wichtige Rolle in der Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in schwierigen Situationen. Damit sie diese Funktion auch weiterhin vollumfänglich erfüllen kann, ist der Stellenausbau unbedingt notwendig.»