Das Luzerner Bezirksgericht hat das Ausweisungsgesuch gutgeheissen und damit entschieden: Die «Familie Eichwäldli», welche die umstrittene Soldatenstube bei der Luzerner Allmend bewohnt, muss die Liegenschaft räumen und verlassen. Und zwar innert 10 Tagen, sobald der Entscheid des Gerichts rechtskräftig wird.
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Die Luzerner Polizei bei einem Einsatz gegen die Mieter und Gruppe «Familie Eichwäldli» in der Soldatenstube bei der Luzerner Allmend. - Keystone

Das Luzerner Bezirksgericht hat das Ausweisungsgesuch gutgeheissen und damit entschieden: Die «Familie Eichwäldli», welche die umstrittene Soldatenstube bei der Luzerner Allmend bewohnt, muss die Liegenschaft räumen und verlassen. Und zwar innert 10 Tagen, sobald der Entscheid des Gerichts rechtskräftig wird.

Der nun vorliegende Entscheid des Bezirksgerichts könne innert 10 Tagen mit Berufung beim Kantonsgericht angefochten werden, teilte das Bezirksgericht am Montag mit.

Die Stadt Luzern als Grundeigentümerin hatte sich Anfang März ans Bezirksgericht gewandt und verlangte die Ausweisung der Bewohner der Liegenschaft Eichwäldli. Dieses hiess nun das Gesuch gut. Das Gericht kommt zum Schluss, dass zwischen den Parteien ein Gebrauchsleihvertrag abgeschlossen worden sei, der am 30. September 2020 endete. Und am Ende der Gebrauchsleihe hätten die Bewohner die Immobilie zu räumen und zu verlassen, heisst es im Urteil.

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