Die Centralschweizerische Kraftwerke AG hat eine zusätzliche Entschädigung für Anlagen des Übertragungsnetzes erhalten. Der positive Einmaleffekt für das Geschäftsjahr 2020/21 betrage rund 30 Millionen Franken, teilte das Unternehmen am Dienstag mit.
CKW Waldemme
Logo des Luzerner Stromproduzenten CKW (Centralschweizerische Kraftwerke AG). (Symbolbild) - keystone

Der Ursprung des zusätzlichen Geldsegens liege in der bereits 2013 erfolgten Überführung der Übertragungsnetzanlagen von CKW an Swissgrid. Swissgrid ist seit Anfang 2013 Eigentümerin des schweizerischen Übertragungsnetzes und der dazugehörigen Anlagen.

Die Überführung der Anteile von CKW am Schweizer Höchstspannungsnetz sei zunächst zu provisorischen Werten erfolgt. Der definitive Wert der einzelnen Anlagen habe damals aufgrund noch offener Verfahren nicht abschliessend ermittelt werden können, heisst es weiter.

Nun habe die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom eine Verfügung erlassen, die eine finale Entschädigungen für die nach Stromversorgungsgesetz enteigneten Anlagen einen definitiven Wert festlege. Die daraus resultierende zusätzliche Entschädigung schlage sich nun mit dem genannten Betrag positiv auf die Jahresrechnung 2020/21 der CKW nieder.

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