Im Gebiet Seeburg in der Stadt Luzern bleiben die Baupläne vorerst blockiert. Eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist eingegangen.
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Das Luzerner Hotel Seeburg von aussen. - google streetview

Die Kantonsregierung hatte Mitte April eine Zonenplanänderung im Gebiet Seeburg bewilligt und Beschwerden dagegen abgewiesen. Das Stadtluzerner Stimmvolk hatte diese und 18 weitere Anpassungen Ende 2020 an der Urne genehmigt. Im Bereich Seeburg wurde ein Baubereich entlang der Waldgrenze festgelegt, im Gegenzug soll der Jesuitenhof saniert werden.

Bereits vor der Abstimmung hatte sich der Verein Stadtbild Luzern unter anderem gegen die Pläne im Gebiet Seeburg gewehrt. Gegen den jüngsten Regierungsratsentscheid in der Sache hätten mehrere Privatpersonen Beschwerde beim Kantonsgericht erhoben, hiess es dort am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Zum Inhalt machte das Gericht keine Angaben. Der Regierungsratsentscheid ist somit noch nicht rechtskräftig.

Es gilt die Ortsbildschutzzone B

Das Gebiet Seeburg ist im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN), im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) sowie im kantonalen Bauinventar eingetragen. Gemäss der Mitteilung der Regierung verlangt es nach einer äusserst sorgfältigen Beurteilung und Interessenabwägung.

Nach einem mehrjährigen Verfahren unter Einbezug der eidgenössischen und kantonalen Fachstellen sei es einer auf die speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen Tourismuszone zugewiesen und mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert worden, hiess es. Wie bisher gelte zudem die Ortsbildschutzzone B.

Die Änderungen im Gebiet Seeburg ermöglichen laut der Regierung aufgrund gewisser Nutzungserweiterungen beim Hotel Seeburg die Sanierung des im kantonalen Denkmalverzeichnis eingetragenen Jesuitenhofs.

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