Die Luzerner Polizei erhält bei der Rekrutierung von Polizistinnen und Polizisten mehr Spielraum. Das Alter der Aspirantinnen und Aspiranten wird neu eine kleinere Rolle spielen als bisher. Der Regierungsrat hat eine Änderung der Polizeiverordnung beschlossen.
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Das Logo der Kantonspolizei Luzern auf einer Polizei-Kleidung. - Keystone

Gemäss einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch können künftig auch Personen, die älter als 35 Jahre alt sind, die Polizeiausbildung absolvieren. Zudem wird das Mindestalter von 22 Jahren auf 21 Jahre gesenkt.

Durch die Abschaffung der oberen Altersgrenze könne die Luzerner Polizei auch reife Persönlichkeiten gewinnen, welche ihre berufliche Zukunft bei der Polizei sehen würden, hiess es in der Mitteilung der Staatskanzlei. Auch mit der Absenkung des Mindestalters solle die Polizei mehr geeignete Personen ansprechen können.

Trotz dieser Lockerung gibt es weiterhin zahlreiche Voraussetzungen, die Polizeianwärterinnen und -anwärter zu erfüllen haben. So müssen sie etwa das Schweizer Bürgerrecht besitzen, eine Ausbildung abgeschlossen haben, über einen einwandfreien Leumund verfügen sowie bei guter Gesundheit sein.

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