Angestellte von Luzerner Kantonsspital und Psychiatrie für GAV

Die Mitarbeitenden von Spital und Psychiatrie hatten bis am 15. Oktober Zeit, über den GAV-Entwurf abzustimmen, der im Juni vorgelegt worden war. Dieser war im Zuge der Umwandlung der beiden Gesundheitsinstitutionen in gemeinnützige Aktiengesellschaften erarbeitet worden.
Von den Luks-Angestellten sprachen sich 89,7 Prozent für den GAV aus, wie die Verhandlungspartner am Mittwoch mitteilten. Die Stimmbeteiligung lag bei 53 Prozent. Tiefer war die Zustimmung beim Lups-Personal mit 78,3 Prozent bei einer Stimmbeteiligung von 41,6 Prozent.
Der GAV regelt die Anstellungsbedingungen sowie das Verhältnis zwischen den GAV-Parteien. Festgeschrieben werden Arbeitszeit, Urlaubs- und Ferienansprüche, Lohn und Zulagen, Dienstaltersgeschenk, die Lohnfortzahlung im Falle der Arbeitsverhinderung, die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden und der Kündigungsschutz. Sie entsprechen den bisherigen Regeln.
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