Die Mitarbeitenden des Luzerner Kantonsspitals (Luks) und der Luzerner Psychiatrie (Lups) haben sich in einer Urabstimmung je für die Einführung eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) ausgesprochen. Dieser tritt per 1. Juli 2022 in Kraft.
Luzerner Kantonsspital
Das Luzerner Kantonsspital. (Symbolbild) - Keystone

Die Mitarbeitenden von Spital und Psychiatrie hatten bis am 15. Oktober Zeit, über den GAV-Entwurf abzustimmen, der im Juni vorgelegt worden war. Dieser war im Zuge der Umwandlung der beiden Gesundheitsinstitutionen in gemeinnützige Aktiengesellschaften erarbeitet worden.

Von den Luks-Angestellten sprachen sich 89,7 Prozent für den GAV aus, wie die Verhandlungspartner am Mittwoch mitteilten. Die Stimmbeteiligung lag bei 53 Prozent. Tiefer war die Zustimmung beim Lups-Personal mit 78,3 Prozent bei einer Stimmbeteiligung von 41,6 Prozent.

Der GAV regelt die Anstellungsbedingungen sowie das Verhältnis zwischen den GAV-Parteien. Festgeschrieben werden Arbeitszeit, Urlaubs- und Ferienansprüche, Lohn und Zulagen, Dienstaltersgeschenk, die Lohnfortzahlung im Falle der Arbeitsverhinderung, die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden und der Kündigungsschutz. Sie entsprechen den bisherigen Regeln.

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