16 der 80 Luzerner Gemeinden, die im Juni vom Kanton verpflichtet wurden, innert 10 Wochen Asylplätze bereitzustellen, haben gefordertes Aufnahme-Soll erfüllt.
Luzern
Das Wappen des Kantons Luzern. - Keystone

Die anderen 64 Gemeinden müssen nun Ersatzabgaben zahlen. Die Höhe der Ersatzabgaben betrage für die ersten beiden Monate pro Tag und nicht aufgenommene Person 10 Franken, wie die Staatskanzlei am Montag, 12. September 2022, mitteilte. Die Ersatzabgabe erhöht sich dann im Laufe der Zeit schrittweise auf bis zu 40 Franken. Die geforderten Ersatzabgaben werden an jene Gemeinden umverteilt, die ihr Aufnahme-Soll übererfüllten.

Bislang schufen alle Gemeinden zusammen bis am 1. September 843 Plätze der bis am 1. Dezember geforderten 3344 Plätze. Die Lage bleibe trotz grosser Anstrengungen von Kanton und Gemeinden «höchst anspruchsvoll», wird Luzerns Sozialdirektor Guido Graf (Mitte) in der Medienmitteilung zitiert.

17,6 statt 23,5 Plätze pro 1000 Einwohner

Der Kanton stiess bei der Unterbringung von Schutzsuchenden an die Grenzen. Deshalb hatte der Luzerner Regierungsrat im Juni entschieden, den Gemeinden Flüchtlinge zuzuweisen. Dazu legte er einen Verteilschlüssel von 23,5 Plätzen pro 1000 Einwohner fest.

Weil in der Folge weniger Flüchtlinge ankamen, als erwartet, lockerte die Regierung im August die Vorgabe. Die Gemeinden mussten bis am 1. September bloss 75 Prozent der geforderten Kontingente bereithalten, also 17,6 pro 1000 Einwohner. Am 1. Dezember muss die 90-Prozent-Schwelle erreicht sein.

Von den 16 Gemeinden hatten sechs ihr Aufnahme-Soll bereits vor Aktivierung der Gemeindezuweisung zu über 100 Prozent erreicht. Von den restlichen zehn, die am 1. September das geforderte Kontingent erreichten, erfüllten sieben bereits die per 1. Dezember geforderten 90 Prozent ihrer Aufnahmepflicht,

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